Pandemiebetrieb - Schurwaldschule

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Pandemiebetrieb

Service
Liebe Eltern,

heute leite ich Ihnen die allgemeinen Informationen zum Fernunterricht der Schurwaldschule ab Montag, 11.01.2021 für alle Klassen 5 – 10 weiter. Wir halten uns dabei an die Grundsätze des Fernunterricht im Schuljahr 2020-21 für das Szenario, wenn alle Klassen im Fernunterricht sind.

Der Fernunterricht findet ausschließlich am Vormittag nach Stundenplan statt. Der Nachmittagsunterricht entfällt. Für die ausgefallenen Stunden benötigen wir Lehrkräfte am Vormittag in der Notbetreuung der Schurwaldschule. D.h. ab der 1. bis 5. bzw. bis 6. Stunde nimmt Ihr Kind über Teams am Fernunterricht teil. Die Lehrkräfte Ihres Kindes sind nach Stundenplan über Teams erreichbar.

Fernunterricht bedeutet in der 1. Stunde an jedem Tag eine kurze Video-Konferenz, um die Anwesenheit zu überprüfen. Fernunterricht kann außerdem bedeuten:
- Kurze Video-Konferenzen zur Einführung eines Themas, zur Besprechung von Aufgaben, usw., aber auch
- Kommunikation über schriftliche Beiträge,
- Einstellung von Aufgaben mit Angabe des Bearbeitungszeitraumes und des Abgabetermins mit Rückmeldung,
- Feedback durch die Lehrkraft usw.

Bitte erwarten Sie nicht, dass Ihr Kind und unsere Lehrkräfte über den gesamten Vormittagsunterricht permanent in Videokonferenzen arbeiten. Dies überfordert alle Beteiligten.

Individuelle Abweichungen vom üblichen Stundenplan Ihres Kindes sind möglich und werden Ihnen durch die Klassenlehrkraft Ihres Kindes mitgeteilt. Dies wird z.B. notwendig, wenn ein Fach nur nachmittags unterrichtet und ein Zeitfenster für dieses Fach am Vormittag benötigt wird. Wie der Fernunterricht in den einzelnen Klassen stattfindet,  erfahren Sie ebenfalls über die Klassenlehrkraft bzw. die Fachlehrkräfte Ihrer Klasse über Teams oder, wenn nicht anders möglich, auf einem anderen Weg.

Es besteht weiterhin Schulpflicht für Ihr Kind  - auch während der Zeit des Fernunter-richts. D.h. wenn Ihr Kind aus zwingenden Gründen (z.B. Krankheit) nicht am Fernunterricht teilnehmen kann, müssen Sie Ihr Kind unverzüglich krank melden. Das erfolgt wie bisher über unsere Homepage – Service – Krankmeldung Online. Wenn es bzgl. des Entschuldigungsweges Änderungen gibt, teilen wir Ihnen das über diese Homepage mit.

Für die Abschlussklassen haben wir die Möglichkeit geschaffen, in dringenden Fällen präsent in der Schule zu sein, und zwar, wenn eine Klassenarbeit, die dringend zur Notenbildung für das Halbjahreszeugnis benötigt wird, geschrieben werden muss. Schriftliche Leistungsfeststellungen dürfen nur in Präsenz stattfinden. Dabei halten wir streng die aktuellen Hygienevorgaben ein und achten darauf, dass höchstens 15 Schüler*innen pro Klasse gleichzeitig im jeweiligen Zimmer sind. Unter Hygienevorgaben sind die Einhaltung des Mindestabstands im gesamten Schulgebäude, das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, die Vorschriften zur Handhygiene und die Umsetzung des Lüftungskonzepts zu verstehen.

Jede Schülergruppe erhält einen eigenen Eingang. Es gibt keinen Aufenthalt auf dem Schulhof. Vor und nach der Klassenarbeit kommt Ihr Kind direkt unter Einhaltung des Abstandsgebots zur Schule oder geht auf direktem Weg nach Hause. Der Weg zur Schule und nach Hause unterliegt den aktuellen Vorgaben der Corona Verordnung des Landes Baden-Württemberg. Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihr Kind sicher zur Schule kommt.

Die Klassenarbeitstermine teilt Ihnen Ihre Klassenlehrkraft bzw. die jeweilige Fachlehrkraft pro Abschlussklasse mit.

Hinweis: Die Buslinien und der Busfahrplan haben sich ab 01.01.2021 geändert.

Bleiben Sie und Ihre Familie gesund und haben Sie trotz aller Anstrengungen und Belastungen ein gutes und erholsames Wochenende!

Im Namen der Schulgemeinschaft der Schurwaldschule in Rechberghausen mit herzlichen Grüßen

gez. Sabine Hilbich
Rektorin

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